Führerschein für Wohnwagen und Gespanne

Darf ich mit meinem Führerschein einen Wohnwagen mitführen?  Wie schwer darf mein Wohnwagen sein? Welche Führerscheinklasse benötige ich für welches Gespann? In diesen und weiteren Punkten herrscht oft Unsicherheit. Wir haben für euch recherchiert, was das neue (und alte) Führerscheinrecht zulässt.

Die Schlüsselzahl B96 ist der Führerschein für den Wohnwagen. Laut dem Caravan Industrie Verband können mit dieser Erweiterung etwas 90 Prozent der Wohnwagen und Caravan Gespanne in Deutschland gefahren werden. 50 Prozent der marktüblichen Wohnwagen können damit gezogen werden.

Führerschein nach 1999 – Klasse B

Anhänger mit einem Gewicht bis zu 750 kg dürfen mit der Klasse B immer gezogen werden. Bislang durften mit dem Führerschein Klasse B Anhänger ab 750 kg nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge zusammen 3,5 t nicht überschritt und das Leergewicht des Zugfahrzeugs über dem des Anhängers lag.

Diese Regelung wurde zum 19.01.2013 vereinfacht. Heute gilt: Die zulässige Gesamtmasse der Kombination Zugfahrzeug-Wohnwagen darf 3,5 t nicht überschreiten. Aber Vorsicht: §42 der StVZO regelt zudem das Verhältnis, das in Bezug auf Anhängelast und Zugfahrzeug nicht überschritten werden darf. So darf die gezogene Anhängelast bei einem PKW das zGg des PKW, und bei einem Geländewagen das 1,5fache des zGg des Geländewagens, nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Wohnanhänger findet ihr in den jeweiligen Fahrzeugpapieren.

Mit der Klasse B lassen sich viele leichte Wohnwagen ziehen.

Übersicht der Führerscheinklassen für Caravan- und Wohnwagen-Gespanne:

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FührerscheinklasseFahrzeugart/ Gespann
BPKW mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht

ODER

Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t

B96PKW mit einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht

ODER

Kombination aus Fahrzeug und Anhänger mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 4,25 t

BEPKW mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
(Gesamtgewicht darf 7.000 kg nicht übersteigen)

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Klasse B96

Für Führerscheininhaber, die ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 4,25 t fahren möchten, gibt es die Möglichkeit, eine so genannte “Fahrerschulung” nach B 96 zu machen. Diese Klasse wurde ebenfalls Anfang 2013 eingeführt. Mehr zu dieser Klasse findest du im Artikel zur Klasse B96. Mit dieser Klasse lassen sich die meisten Wohnwagen ziehen.

Für diese Klasse musst du theoretische- und praktische Stunden in der Fahrschule nehmen, aber keine extra Prüfung ablegen.

Klasse BE

Für noch schwerere Gespanne benötigt ihr einen Führerschein der Klasse BE. Mit dieser Fahrerlaubnis dürft ihr ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Wohnanhänger mit bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren. Insgesamt darf das Gespann nicht mehr als 7,0 t auf die Waage bringen.

Für die Klasse BE ist keine weitere Theorie vorgeschrieben. Fahrstunden und eine separate Prüfung sind jedoch notwendig.

Der neue Führerschein (Scheckkarte) muss übrigens alle 15 Jahre verlängert werden, wenn er nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Die alten, roten “Lappen” sowie die zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013 ausgestellten neuen Führerscheine müssen bis zum 19.1.2033 nach einem Stufenplan umgetauscht werden, der nach Geburts- und Ausstellungsjahren gestaffelt ist. Alle Infos dazu finden sich beim ADAC.

Sonstige Gespanne

Liegt die zulässige Gesamtmasse eures Zugfahrzeugs über 3,5 t (das ist z.B. bei Bussen der Fall) und übersteigt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg, so braucht ihr wieder eine andere Führerscheinklasse.

Lasst euch für diese Spezialfälle bei der Fahrschule eures Vertrauens oder beim ADAC bzw. TÜV beraten.

Führerschein vor 1999 – Klasse 3

Mit der Führerscheinklasse 3  dürfen alle Pkw-Caravan-Kombinationen geführt werden – theoretisch bis 18,5 Tonnen. Mit dieser (alten) Klasse, darfst du Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren. Zusätzlich darf ein Anhänger mitgeführt werden und beides zusammen darf bis zu 18,5 Tonnen wiegen.

Wieviel du konkret mit deinem “alten Lappen” ziehen darfst, hängt von mehreren Faktoren, wie ausstellender Staat (BRD oder ehem. DDR), dem Datum der Ausstellung und deinem Alter ab. Eine sehr ausführliche Auflistung und Erklärung liefert der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg auf seiner Seite.

Aber Achtung: Das Zugfahrzeug muss das Gewicht natürlich auch ziehen dürfen. Ein Beispiel: Ein Skoda Yeti wiegt zum Beispiel minimum 1,340 Tonnen. Mit Klasse 3 dürfte ich also einen Anhänger mit dem Gewicht von 17,16 Tonnen anhängen. Das darf und wird der Yeti aber nicht ziehen. Die Anhängelast beträgt je nach Modell nämlich maximal 2,1 Tonnen. Mit einem LKW und einem Anhänger sind diese hohen Gewichte aber durchaus zu ziehen.

Disclaimer: Die o. g. Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt und verstehen sich ohne Gewähr. Bitte fragt im Zweifel bei Experten (Fahrschule, TÜV, ADAC, Straßenverkehrsamt o. Ä.) nach, welcher Führerschein für euch der richtige ist.

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Jalil Landero Flores

Vermutlich der einzige Mexikaner auf deutschen Campingplätzen. Wurde schon als Kind im väterlichen Bulli mit dem Campingvirus infiziert. Kann (fast) alles mit Multitool, Panzertape und Kabelbindern reparieren. Lieblingsspots: Mexiko, Norwegen & Südspanien

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Dieser Betraig hat 20 Kommentare

  1. Die frühere Klasse 3 umfasste noch einiges mehr als in vielen schon sehr früh nach EU umgeschriebenen Führerscheinen heute enthalten ist tatsächlich. Da wurde oft kein 1:1 Bestandsschutz gegeben, sondern nur nach Schema umgeschrieben. Das besondere sind nunmehr bestimmte Schlüsselzahlen (eingeschränkte CE mit Ziffer 79,d.h. bestimmte Züge und erweiterte zGM, bis zum 50. Lj allerdings nur) sowie auch A und A1 mit den entspr. Schlüsselziffern 76.0x (mit denen zur ehem. Klasse 3 deren Bezug auf bestimmte darin enthaltene Kraftradklassen mit berücksichtigt wird). Das ist am besten aufgelistet hier : https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-3/

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  2. Hallo , was sagt dieser Zusatz genau aus
    Ausstellung des Führerschein 1976:
    Klasse 3 gilt nur für KFZ bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht
    war zu diesem Zeitpunkt ganz sicher nur das Fahrzeug selbst gemeint?
    Oder durfte nicht doch noch eine Anhängerlast von bis zu 3,5 t,
    entsprechend dem zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bis 3,5 t
    gezogen werden (heute BE)?
    Bei heutiger Ausstellung klar B bis 8 Pers. max 3,5 t plus max 750 kg
    oder nicht mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht auf der Strasse
    bei Hänger grösser als 750 kg. 

    Antworten
    • Liebe/r Hari, mit FS Klasse 3 darfst du nach heutiger Gesetzgebung in der Regel bis 7,5 t zGG (Kfz, Lkw oder Gespanne) fahren. Für deinen individuellen Fall würde ich dich bitten, eine Fahrschule zu konsultieren, da die FS-Klassen nicht 1:1 von alt nach neu “übersetzt” werden können. Viele Grüße Sandra

      Antworten
    • Hallo Axel, wir freuen uns immer, wenn unsere Artikel aufmerksam gelesen werden. Bei dem alten Führerschein Klasse 3 kommt es auf das Ausstellungsjahr an, ob die heutige Klasse CE mit eingeschlossen ist. Dies ist bei Führerscheinen, die im Gebiet der ehemaligen DDR vor dem 31.3.1957 ausgestellt wurden, der Fall. In der BRD gilt dies ebenfalls mit Einschränkungen. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg hat auf seiner Seite eine sehr ausführliche Erklärung dazu verfasst. Wir prüfen mal, ob wir unseren Artikel dahingehend erweitern. Viele Grüße Sandra

      Antworten
  3. Habe ich das jetzt richtig verstanden??? Darf ich mit meinem VW tigaun 1900 kg also einen wohnwagen ziehen der bis 1500kg zugelassen ist??? Oder sehe ich das Falsch. Habe es so verstanden das Auto und Wohnwagen die 3500 kg nicht überschreiten dürfen.

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  4. Danke für die aufschlussreiche Erklärung!
    Noch eine Frage “… Die zulässige Gesamtmasse der Kombination Zugfahrzeug-Wohnwagen darf 3,5 t nicht überschreiten.” – welche Angabe nimmt man aus dem Fahrzeugschein F.1 oder F.2?

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    • Liebe Anne, bei der Angabe unter F2 handelt es sich um das zur Zulassung bescheinigte zulässige Höchstgewicht, welches zur Berechnung des Gesamtmasse der Kombination aus Wohnwagen und Zugfahrzeug herangezogen wird. Liebe Grüße Sandra

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  5. Hallo.
    Zur Thematik „Führerschein vor 1999 – Klasse 3“:
    Ihr hab in euren Artikel geschrieben das man mit dem alten Führerschein der Klasse 3 bis zu 18,5 Tonnen wiegen bzw. ziehen darf. Das ist so aber nicht richtig. Die alte Klasse 3 wurde in die Klassen B, BE, C1, CE und C1E übertragen. Das bedeutet das man eine Fahrzeugkombination bis max. 12 Tonnen fahren darf.
    Diese setzt sich so zusammen. Das Zugfahrzeug solo darf max. 7,5 Tonnen haben ( Führerscheinklasse C1 ) oder als Kombination mit einem Anhänger über 750 kg. Hier darf die Gesamtkombi nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen (dieses ist die Klasse C1E).
    Sollte jetzt eine Kombi mit einem Zugfahrzeug von 7,5 Tonnen und Anhänger mit mehr als 750 kg gefahren werden so greift die Klasse CE. Diese ist auf 12 Tonnen begrenzt und beinhaltet die Klassen C1 und C1E. Das heißt also das Zugfahrzeug wiegt 7,5 Tonnen und der Anhänger darf 4,5 Tonnen nicht überschreiten. Auch darf die Kombi aus nur max. 3 Achsen bestehen.
    Für Kombinationen wie bei euch beschrieben mit 18,5 Tonnen ist entweder die Klasse C erforderlich (der LKW Schein) oder die Klasse T (Landmaschienen bis 60 km/h inkl Anhänger)
    PS: Die Klasse CE ist nur bis zum 50 Lebensjahr gültig und muss danach immer wieder um 5 Jahre verlängert werden.

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    • Hallo Sebastian, du hast schon recht, aber das gilt alles nur dann, wenn man seinen Führerschein Klasse 3 umtauscht in einen Neuen. Und darum ging es ja nicht. Oder habe ich dich irgendwie falsch verstanden?

      Antworten
  6. Hallo zusammen,
    herzlichen Dank für den spannenden und informativen Beitrag zum Thema Führerschein. Wenn ich euren Artikel lese, muss ich automatisch an meine beste Freundin denken. Sie hat vor kurzem ihren PKW Führerschein gemacht und überlegt schon jetzt, ob sie nicht noch direkt einen Führerschein für Wohnwagen zu machen.

    Antworten
    • Hallo Thomas,

      du kriegst die Klasse CE, wenn du aufpasst. Dann darfst du 7,5 Tonnen und mit Hänger 12 Tonnen mit maximal drei Achsen fahren.

      Antworten
    • Hi Denny,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Ich weiß jetzt nur nicht genau, was du mit den Ausführungen meinst – hast du einen Fehler im Text entdeckt?

      LG!
      Nele

      Antworten

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